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Angaben gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG):

Jens Uttikal
Prato-Straße 1
88239 Wangen im Allgäu
Deutschland

Contact:
Tel.: +49 176 32 711 932
E-Mail: hello@jensuttikal.com

Verantwortlicher für den Inhalt ist gemäß § 55 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag (RStV):
Jens Uttikal
Prato-Straße 1
88239 Wangen im Allgäu
Deutschland


AGB

§ 1. GÜLTIGKEIT DER BESTIMMUNGEN

1.1. Leistungen werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) ausgeführt. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit der Bestimmungen an. Entgegenstehende Einkaufs- und Lieferbedingungen werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Leistung/Lieferung nicht Vertragsbestandteil.

1.2. Für alle Rechtsgeschäfte mit Jens Uttikal sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend. Es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.


§ 2. ABLAUF VON AUFTRÄGEN

2.1. Die Vertragsabwicklung erfolgt grundsätzlich in drei Phasen: Briefing-, Entwurfs- und Produktionsphase.

2.2. Grundlage für die Auftragserfüllung ist die Projektbeschreibung (Briefing), vom Auftraggeber schriftlich gestellt werden, oder im Zusammenspiel mit dem Auftraggeber (in Gesprächen, Workshops etc.) und aufgrund zur Verfügung gestellter Unterlagen und Informationen (Zahlen, Hintergründe etc.) formuliert. Eine gegebenenfalls von Herr Uttikal verfasste schriftliche Projektbeschreibung (Re-Briefing) ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Später auftretende Änderungswünsche, die im Re-Briefing nicht vereinbart wurden, können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.

2.3. Nach Abschluss der Briefing-Phase gemäß Ziffer 2.2 erfolgt die Erarbeitung eines Konzepts oder Erstellung eines Musterentwurfs (Entwurfsphase). Der Auftraggeber hat das Recht, nach Erhalt des ersten Konzepts oder Entwurfs, einmal Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) ein Zweitmuster fordern.


§ 3. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE

3.1. Jede Leistung erfolgt im Rahmen eines Urheberwerkvertrags, der neben der reinen Werkleistung auch auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werken gerichtet ist.

3.2. Alle Konzepte, Ideen, Beratungs- und Kreativleistungen (auch Entwürfe, alternative Styleframes etc.) unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen Herr Uttikal die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu.

3.3. Die kreativen Leistungen etc. dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.4. Dem Auftraggeber werden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte erteilt. Alle nachträglich benötigten Nutzungsrechte werden in einem separaten Angebot neu kalkuliert. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.


§ 4. ABNAHME

4.1. Die Abnahme hat innerhalb von 10 Arbeitstagen zu erfolgen und darf nicht aus rein gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Die Abnahme hat schriftlich zu erfolgen. Darüber hinausführende Änderungswünsche bewirken eine entsprechende Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis.


§ 5. VERGÜTUNG

5.1. Die Vergütung erfolgt für erbrachte Arbeitsleistung (Beratung, Entwürfe, Konzepte, Design, Projektmanagement etc.) nach Zeitaufwand auf Grundlage der vertraglich getroffenen Vereinbarung. Die Vergütung versteht sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.2. Die Vergütungen für Beratung, Entwürfe, Konzepte, Projektmanagement etc. und die Einräumung der Nutzungsrechte verstehen sich in Euro. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist.

5.3. Gegebenenfalls anfallende Kosten und Spesen für Fahrt, Tag- und Nächtigungsgelder, Linzenen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt.

5.4. Sonderleistungen wie beispielsweise zusätzliche Korrekturschleifen, Sprachmutationen, etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet.

5.5. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeiträume, oder erfordert eine hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten; und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei der Auftragserteilung, 2/3 nach Ablieferung.


§ 6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

6.1. Die Haftung von Herr Jens Uttikal beschränkt sich auf Pflichtverletzungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde.

6.2. Zusätzlich beschränkt sich die Schadensersatzhaftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, höchstens jedoch auf den Auftragswert. Aufwendungsersatzansprüche des Kunden sind in allen Fällen beschränkt auf das Interesse, welches dieser an der Erfüllung des Vertrags hat.


§ 7. DIGITALE DATEN

7.1. Herr Jens Uttikal ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die per Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert mittels eines BuyOuts zu vereinbaren und zu vergüten.

7.2. Wurden dem Auftraggeber Original-Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung durch Herr Jens Uttikal geändert werden.


§ 8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1. Nach der offiziellen Veröffentlichung des finalen Produkts ist Herr Jens Uttikal berechtigt das finale Produkt bzw. Teile davon für Eigenwerbung zu verwenden. Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, ggf. mit URL, in die ebenfalls für Werbezwecke verwendete Kundenliste aufgenommen werden darf.

8.2. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten von Herr Jens Uttikal gespeichert werden. Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

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